Verbraucherschutzregister Teil A
Das Verbraucherschutzregister Teil A (VSRA) dient der transparenten Erfassung und Veröffentlichung von verbraucherrechtlich relevanten Sachverhalten bei Personengesellschaften. Hier werden Unternehmen aufgenommen, die im Rahmen einer Prüfung durch die Bundesverbraucherhilfe auffällig geworden sind oder bei denen Verstöße gegen Verbraucherschutzstandards festgestellt wurden.