So suchst Du


Das Verbraucherschutzregister ermöglicht dir eine gezielte Suche nach Personen- und Kapitalgesellschaften, die durch verbraucherrechtliche Prüfungen der Bundesverbraucherhilfe erfasst wurden. Anders als bei herkömmlichen Bewertungsplattformen basiert die Eintragung auf objektiven Prüfkriterien und dokumentierten Verfahren. Hier erfährst du, wie du Unternehmen schnell findest, die Registereinträge richtig interpretierst und worauf du bei deiner Recherche achten solltest.

So suchst Du im Verbraucherschutzregister

Das Verbraucherschutzregister ist so aufgebaut, dass Du mit wenigen Klicks das finden kannst, was Dich interessiert. Am einfachsten ist die Suche über den Namen des Unternehmens – dieser erscheint oben in der Titelzeile der jeweiligen Registerseite.


Wenn ein Unternehmen unter einem Markennamen am Markt auftritt, wird dieser zusätzlich angezeigt, selbst wenn der Eintrag formal nur unter dem juristischen Unternehmensnamen geführt wird. So kannst Du auch bei bekannten Marken schnell erkennen, ob ein Registereintrag vorliegt.

So liest du das Verbraucherschutzregister

Das Verbraucherschutzregister dokumentiert festgestellte Verstöße von Unternehmen gegen Verbraucherstandards. Jeder Eintrag basiert auf einer strukturierten Prüfung durch die Bundesverbraucherhilfe. Die Tabelle zeigt dir transparent und nachvollziehbar, welches Unternehmen betroffen ist, was geprüft wurde und wie das Ergebnis bewertet wurde.

Erläuterung der Spalten


  • Nummer der Eintragung:
    Jede Eintragung erhält eine eindeutige Nummer zur besseren Nachverfolgbarkeit.


  • Name und Sitz des eingetragenen Unternehmens:
    Hier findest du die offizielle Firmenbezeichnung und den Hauptsitz des Unternehmens.


  • Prüfungsgrund:
    Hier steht, warum das Unternehmen geprüft wurde, z. B. „Anlassprüfung bei Beschwerdelage“ oder „Stichprobenprüfung“. Die Grundlage ist § 4 Abs. 2 der
    Prüfungs- und Verkündungsrichtlinie (PVR).


  • Gegenstand der Prüfung:
    Dieser Abschnitt beschreibt konkret, welche Verhaltensweisen oder Geschäftspraktiken geprüft wurden – z. B. fehlende Erreichbarkeit oder nicht gelieferte Ware.


  • Entscheidung vom:
    Hier findest du das Datum, an dem das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe über die Eintragung entschieden hat.


    a) Merkmal des Prüfungsergebnisses:

    Hier sind die konkreten Feststellungen aus dem Prüfverfahren zusammengefasst – immer mit klarem Bezug zu den Verbraucherschutzstandards.


    b) Scoring-Punkte:

    Die Punkte zeigen, wie stark das Unternehmen gegen Verbraucherstandards verstoßen hat. Je höher der Punktabzug (max. 999), desto kritischer ist das Ergebnis. Ab 499 Punkten wird eine Risikokennzeichnung vergeben. Die Punktetabelle ist der Prüfungs- und Verkündungsrichtlinie zu entnehmen.