Prüfung von Verbraucherhero

Vorgangsnummer

VSR04P866/25

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. hat ein Prüfungsverfahren gegen die Plattform Verbraucherhero eingeleitet. Der Beschluss zur Prüfung wurde am 19. März 2025 durch das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe gefasst. Die Maßnahme erfolgt auf anlassbezogener Grundlage und ist Teil unseres fortlaufenden Engagements für Transparenz, Fairness und Rechtsklarheit im digitalen Verbraucherschutz.


Ziel der Prüfung ist es, Geschäftsabläufe zu durchleuchten, die möglicherweise nicht mit den Grundsätzen eines verlässlichen und rechtskonformen Umgangs mit Verbraucherdaten vereinbar sind. In den Fokus geraten ist insbesondere ein Verfahren, bei dem Verbrauchern nach eigenen Angaben automatisiert ein Datenschutzverstoß attestiert oder verneint wurde – offenbar abhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung vorlag.


Diese Muster werfen grundsätzliche Fragen auf, die einer objektiven Überprüfung bedürfen. Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt mit der Prüfung das Ziel, den Schutz sensibler Verbraucherdaten sicherzustellen und potenzielle Strukturen zur Mandatsgenerierung ohne hinreichende Tatsachengrundlage aufzudecken.


Deine Mithilfe ist gefragt


Wir rufen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, uns über das offizielle Beschwerdeformular auf unserer Website zu kontaktieren, sofern ihnen vergleichbare Fälle bekannt sind oder sie selbst betroffen sind. Jeder einzelne Hinweis trägt zur Klärung bei und kann helfen, den Sachverhalt vollständig zu erfassen.


Hintergrund der Prüfung


Die Bundesverbraucherhilfe prüft gemäß ihrer internen Richtlinie (PVR) Unternehmen, wenn substanzielle Hinweise auf mögliche Verbraucherbeeinträchtigungen vorliegen. Solche Prüfungen werden ausschließlich durch Beschluss des Präsidiums veranlasst und erfolgen unabhängig, gemeinwohlorientiert und in Wahrnehmung unseres satzungsgemäßen Auftrags.


Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Zugleich ist es im Sinne eines verantwortungsbewussten Markthandelns notwendig, öffentlich über laufende Prüfungen zu informieren, wenn Unternehmen zuvor keine Gelegenheit zur freiwilligen Stellungnahme genutzt haben oder keine Kooperation erkennen lassen.

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