Prüfung von FITSTAR München-Neuhausen

Vorgangsnummer

VSR04P867/25

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. hat ein Prüfungsverfahren gegen das Unternehmen Fit Star eingeleitet. Der Beschluss zur Prüfung wurde am 10. Juni 2025 durch das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe gefasst. Die Maßnahme erfolgt auf anlassbezogener Grundlage und ist Teil unseres kontinuierlichen Einsatzes für einen fairen, verlässlichen und rechtssicheren Verbrauchermarkt.


Gegenstand der Prüfung sind vertragliche Abläufe im Zusammenhang mit Mitgliedschaften bei Fit Star, bei denen in mehreren dokumentierten Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Konkret geht es um Schilderungen, wonach Kündigungen trotz fristgerechter Einreichung nicht anerkannt worden seien und eine Kontaktaufnahme über die gängigen Kommunikationswege über längere Zeiträume hinweg nicht möglich gewesen sei. In einzelnen Fällen soll erst durch die Einschaltung eines Rechtsbeistands eine Klärung erfolgt sein.


Darüber hinaus liegen dokumentierte Hinweise auf potenziell mangelhafte Organisation im laufenden Betrieb vor. So wurde unter anderem der Verlust persönlicher Gegenstände in verschlossenen Spinden geschildert sowie Unklarheiten bei der internen Bearbeitung von Kundenanliegen. Auch die Ausgestaltung der Vertragsbindung und deren mögliche Verlängerung ohne klare Zustimmung sind Gegenstand der laufenden Prüfung.


Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob die betroffenen Geschäftsabläufe mit geltendem Vertragsrecht sowie den verbraucherschutzrechtlichen Maßgaben vereinbar sind. Die Bundesverbraucherhilfe verfolgt mit der Maßnahme das Ziel, die Einhaltung rechtskonformer Abläufe im Bereich der Fitnessbranche sicherzustellen und strukturelle Risiken für Verbraucher aufzudecken.


Deine Mithilfe ist gefragt


Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigene Erfahrungen mit vergleichbaren Sachverhalten gemacht haben, können sich über das offizielle Beschwerdeformular auf unserer Website an uns wenden. Jeder Hinweis hilft dabei, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.


Hintergrund der Prüfung


Die Bundesverbraucherhilfe prüft gemäß ihrer internen Prüfverfahrensrichtlinie (PVR) Unternehmen dann, wenn belastbare Hinweise auf mögliche Verbraucherbeeinträchtigungen vorliegen. Die Durchführung erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Präsidiums, unabhängig, gemeinwohlorientiert und im Rahmen des satzungsgemäßen Auftrags der Organisation.

Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Zugleich ist es im Sinne eines transparenten und verantwortungsbewussten Markthandelns erforderlich, über laufende Prüfverfahren zu informieren, sofern Unternehmen zuvor nicht zur freiwilligen Stellungnahme bereit waren oder eine hinreichende Kooperation bislang nicht erkennbar ist.

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